Glückliche Familie

Förderung Wärmepumpe Österreich: Ihre Chance auf nachhaltige Heizlösungen

Aktueller Status der Förderung

 

Die Förderungsaktion "Sanierungsoffensive" mit dem „Sanierungsbonus“ und „Raus aus Öl und Gas“ 2023/24 wurde mit großem Erfolg beendet. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel wurden ausgeschöpft, und eine neue Registrierung bzw. Antragstellung ist derzeit nicht möglich1. Über eine Fortsetzung wird eine neue Bundesregierung entscheiden.

 

Was wird gefördert?

  • Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus für Privatpersonen
  • Der Tausch eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) gegen ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
  • Ist kein Anschluss an Nah-/Fernwärme möglich, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
  • Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden.
  • Die konkreten Förderungsbedingungen finden Sie hier.

 

Warum auf Wärmepumpen umsteigen? 

 

Wärmepumpen sind nicht nur umweltfreundlich, sondern auch effizient und kostensparend. Sie tragen zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei und nutzen erneuerbare Energiequellen, um Ihr Zuhause zu heizen.

 

Wer wird gefördert?

Fördermittel stehen ausschließlich Privatpersonen zur Verfügung, die Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind. Auch einkommensschwache Haushalte können von speziellen Förderprogrammen profitieren.

Ablauf des Förderungsprozesses

 

Die Registrierung und Antragstellung sind ausschließlich online möglich.

Zur Online-Registrierung

 

Registrierung

Zur Online-Registrierung

  • Registrieren des geplanten und baureifen bzw. bereits umgesetzten Heizungstausch ausschließlich online
  • Erhalt eines Zugangslink für die Antragstellung
  • Mit der Registrierung sind die Förderungsmittel für den Antragsteller reserviert
  • Nach der Registrierung bleiben 12 Monate Zeit, den Heizungstausch durchzuführen und einen Antrag einzureichen

Registrierungen können so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2025.

Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail mit Ihrem persönlichen Link zur Online-Plattform für die Antragstellung. Das Förderungsbudget ist nun für Sie reserviert. Die Fertigstellung der neuen Heizungsanlage sowie die Antragstellung müssen innerhalb von 52 Wochen nach Registrierung erfolgen.

Antragstellung
 

  • Die Antragstellung muss spätestens 52 Wochen (das entspricht 12 Monaten) nach Registrierung durchgeführt werden.
  • Der Förderungsantrag kann ausschließlich online über den persönlichen Link eingereicht werden.
  • Die Heizung muss zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein.

 

 

 

 

 

 

Wie hoch ist die Förderung?
 

  • Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.
  • Die Förderung ist mit max. 75% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.

Je nach installierter Technologie können folgende Pauschalen vergeben werden.

Nähere Informationen unter www.raus-aus-öl.at